Patienten haben Anspruch auf Zweitmeinung bei interventioneller Therapie von Vorhofflimmern (Katheterablation)
Wenn Medikamente nicht mehr ausreichen, um Vorhofflimmern wirksam zu therapieren, kommt für viele Patientinnen und Patienten ein kathetergestützter Eingriff infrage, bei dem kleine Areale des Herzmuskels verödet werden. Nun wurde das Recht von Erkrankten gestärkt, sich eine qualifizierte Zweitmeinung zu dieser Prozedur einzuholen. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) begrüßt diesen Schritt.